Facebook-Like-Button auf Firmen-Websites
21.12.2018 – Seitenbetreiber ist für Like-Button mitverantwortlich.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michael Bobek, hat sich für die Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern bei der Einbindung von „Gefällt-Mir“-Knöpfe ausgesprochen. Diese sind seiner Auffassung nach, für die damit verknüpfte Datenübertragung mitverantwortlich.
Der Seitenbetreiber kann zwar nicht für die „Gesamtkette“ der Prozesse bei Facebook mitverantwortlich sein, jedoch für diejenigen Prozesse bei denen der Webseitenbetreiber und in diesem Fall Facebook gemeinsame Zwecke verfolgen.
Der Rechtsstreit vor dem EUGH in der Übersicht.
14.03.2016 – Unternehmen dürfen den Facebook „Like-Button“ nicht ohne Angaben über Zweck und Funktion und ohne Einwilligung der Seitenbesucher auf ihren Internetseiten integrieren.
>>> Bei Zuwiderhandlung wurde durch das Landgericht Düsseldorf ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR angedroht!
Bereits letztes Jahr haben wir darüber berichtet, dass die Verbraucherzentrale NRW gegen Betreiber von sechs Webseiten vorgegangen ist, die den Facebook Like-Button nicht datenschutzkonform eingebunden haben.
Nunmehr hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Düsseldorf einen ersten Erfolg errungen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale NRW recht, die gegen die bloße Einbindung des Facebook-Like-Buttons beim Webauftritt fashionid.de der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf geklagt hatte (AZ: 12 O 151/15).
Unsere Empfehlung: Darüber wie Sie den Facebook „Like-Button“ datenschutzkonform einbinden können, haben wir in diesem Beitrag informiert. Vermeiden Sie damit unnötige Abmahnungen und Bußgelder. Für viele CMS-Systeme gibt es bereits fertige Plugins, die einfach in die Web-Auftritte integriert werden können.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
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