Zugriff Ihres Chefs auf das Diensthandy
Arbeitnehmer erhalten das Diensthandy oftmals mit der Erlaubnis der privaten Nutzung. Natürlich werden dann auch private E-Mails, Bilder oder Kurznachrichten (SMS) darauf gespeichert. Was ist jedoch, wenn das Telefon zurückgegeben werden muss?
DAS UNTERNEHMEN HAT JEDERZEIT DAS RECHT EIN DIENSTHANDY ZURÜCKZUVERLANGEN, AUCH WENN DIES ZUR ZUSÄTZLICHEN PRIVATEN NUTZUNG ÜBERLASSEN WURDE.
Darf aber der Chef die privat gespeicherten Bilder, Nachrichten oder Kommunikationsdaten einsehen? Durch die Erlaubnis der privaten Nutzung gilt das Unternehmen als Anbieter von Telekommunikationsdiensten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und ist damit verpflichtet sich an das Fernmeldegeheimnis zu halten. Der Zugriff auf private Daten ist damit dem Chef in der Regel nicht gestattet.
Bei der Rückgabe eines Diensthandys haben Mitarbeiter jedoch das Recht vorher die privaten Daten zu löschen und sollten dies auch tun.
Eventuell gibt es jedoch individuelle Vereinbarungen, die der Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber getroffen hat um zum Beispiel im Falle einer missbräuchlichen Nutzung das Mobiltelefon einsehen zu können.
Es empfiehlt sich aber in jedem Fall eine Vereinbarung über die Überlassung und Nutzung eines Smartphone („Diensthandy“) zu treffen, in der alle Rechte und Pflichten transparent geregt sind. Bei der Ausarbeitung einer Nutzungsvereinbarung unterstützen Sie die Experten der Datenschutz Agentur.
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