Zurück zur Übersicht
01.01.2024

Zahlung auf falsches Konto

In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem OLG Karlsruhe ging es um die Frage, wer die Verantwortung für Sicherheitsmängel im E-Mail-Verkehr im geschäftlichen Kontext trägt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Der Fall dreht sich um den Verkauf eines gebrauchten PKWs. Hierbei wurde die Bezahlung durch eine manipulierte E-Mail-Kommunikation beeinträchtigt. Konkret überwies der Käufer den Kaufpreis aufgrund einer gefälschten E-Mail an ein falsches Konto. Der Kern des Streits lag darin, ob diese Zahlung an das falsche Konto als Erfüllung des Kaufvertrags angesehen werden sollte.

Das Gericht entschied, dass es keine gesetzlichen Vorgaben für Sicherheitsmaßnahmen im E-Mail-Verkehr zwischen Unternehmen gibt. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen richten sich nach den Erwartungen im Geschäftsverkehr und der Zumutbarkeit. Wichtig ist hierbei, dass eine Zahlung an ein falsches Konto nicht automatisch zum Erlöschen der Forderung führt. Der Gläubiger einer Geldforderung, also der Verkäufer, muss zwar die Sicherheit bei der Kommunikation gewährleisten, aber ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Erfüllung der Forderung durch eine Zahlung an Dritte. Der Schuldner, in diesem Fall der Käufer, könnte jedoch unter Umständen einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Das Gericht hob das vorherige Urteil auf und verurteilte die Beklagte, die Käuferin, zur Zahlung des Kaufpreises sowie zusätzlicher Kosten an die Klägerin, die Verkäuferin. Zudem wurde bestimmt, dass die Beklagte die Kosten beider Instanzen trägt.

„Die Berufung der Klägerin ist begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte gem. § 433 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 13.500 EUR, gem. § 280 Abs. 2, § 286 BGB auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 EUR und gem. §§ 286, 288 BGB auf Zahlung der zugesprochenen Verzugszinsen.“

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von angemessenen Sicherheitsmaßnahmen im geschäftlichen E-Mail-Verkehr. Es zeigt, dass das Risiko von Fehlern oder Betrug, die durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen entstehen, nicht automatisch auf den Vertragspartner übertragen wird. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Empfehlung, in ihre IT-Sicherheit zu investieren, um Risiken zu minimieren und sich vor potenziellen rechtlichen Problemen zu schützen.

Quelle: OLG Karlsruhe

Weitere Beiträge zu diesem Urteil:

OLG Karlsruhe: Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand geschäftlicher E-Mails können Schadensersatzansprüche auslösen.
OLG Karlsruhe: Hacker manipuliert E-Mail-Rechnung – Muss ein zweites Mal gezahlt werden?