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10.05.2023

YouTube im Krankenhaus

Ein Hauch von Hollywood – YouTube im Krankenhaus

Tue Gutes und rede darüber. Noch besser, man dreht einen Film. Nur blöd, wenn dabei Patientinnen und Patienten ungewollt zu Statisten werden.

Wenn Ärztinnen und Ärzte Behandlungsmethoden verbessern, ist es durchaus sinnvoll, hierüber auch medial zu berichten. In diesem Fall wurde hierfür eine Medienagentur beauftragt. Diese bekam die Erlaubnis, in dem Krankenhaus einen Film zu drehen.

Das Krankenhaus wurde zum Drehort. Hauptsächlich wurden Ärztinnen und Ärzte interviewt oder bei ihrer Tätigkeit in Behandlungsräumen gezeigt. Aber auch die Operation einer Patientin wurde gefilmt. In einer Szene waren sogar die Daten dieser Patientin sichtbar. Der Film wurde u. a. auf YouTube online gestellt. Das Krankenhaus konnte jedoch nicht darlegen, dass die Patientin zuvor aufgeklärt und ihre Einwilligung erteilt hatte. Eine klare Datenschutzverletzung!

Was ist zu tun? Verantwortliche dürfen externen Personen nur dann Zugang zu Patientendaten gewähren, wenn hierfür eine ausreichende und dokumentierte Befugnis, z. B. eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten, vorliegt. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Patientendaten. Das Krankenhaus kündigte an, bestehende Verfahrensanweisungen zu ergänzen und die Beschäftigten gerade im Hinblick auf die strengen Anforderungen des Datenschutzes bei der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen zu schulen.

Quelle: ULD

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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