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10.09.2020

Wohnungsunternehmen möchte zu viel wissen

Eine ältere Dame aus Ludwigshafen wandte sich an das Immobilienunternehmen GAG Ludwigshafen und äußerte den Wunsch, ihre Wohnung zu tauschen. Die Dame, die schon seit Längerem Mieterin in einer GAG-Wohnung war und immer ihre Miete ordnungsgemäß überwiesen hatte, sollte nun zum Zeitpunkt des Interessebekundens ihre Vermögensverhältnisse detailliert offenlegen. Der GAG reichte insbesondere eine Bankbescheinigung nicht aus, die nachwies, dass die Frau auch die neue Miete schultern könne. Wie die Aufsichtsbehörde anschließend ermittelte, erfasste die GAG grundsätzlich in ihren Fragebögen zur Erstellung eines Wohnungsgesuchs weitreichende personenbezogene Daten (Nationalität, Einkommensverhältnisse der Interessenten, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnisse der miteinziehenden Personen, Angaben zur Haustierhaltung).

  • Gemäß der DS-GVO lagen damit Datenschutzverstöße vor: Zum Zeitpunkt des Bekundens eines Mietinteresses ist es lediglich zulässig, Kontaktdaten zu erheben. Die Aufsichtsbehörde sprach gegenüber der GAG eine Verwarnung aus und teilte mit, dass bei erneuten Verstößen gegen die DS-GVO mit dem Erlass eines Bußgelds gerechnet werden müsse. Die GAG teilte mittlerweile mit, ihre Praxis geändert zu haben. Gegenüber dem LfDI hieß es, dass ein Wohnungstausch der älteren Daten ermöglicht werden solle.
  • Beim der Aufsichtsbehörde sind in den vergangenen Jahren mehrere Beschwerden von Mietinteressenten eingegangen, wonach Vermieter, Wohnungsverwalter und Makler sehr weitreichende Informationen von Interessenten verlangen. Die Datenschutzaufsicht unterstützt die betroffenen Personen bei der Durchsetzung von Löschungen und kann die unzulässige Datenerhebung mit Verwarnungen und Bußgeldern ahnden.

Quelle: LfDI

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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