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02.09.2024

Wohnraumfotos durch Makler

Datenschutz-Falle beim Hausverkauf: Die rechtlichen und praktischen Auswirkungen von Wohnraumfotos im Online-Exposé

Im aktuellen Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal wurden wichtige datenschutzrechtliche Fragen durch die Verwendung von Wohnraumfotos für Immobilienexposés geklärt. Das Urteil bietet wesentliche Erkenntnisse für Makler und Eigentümer und stellt klar, wie sensibel die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Bildern von bewohnten Räumen, im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehandhabt werden muss.

Der Fall im Überblick

Ein Ehepaar aus dem Rhein-Pfalz-Kreis hatte seine Doppelhaushälfte zur Verfügung gestellt, um ein Online-Exposé für den Verkauf zu erstellen. Das beauftragte Maklerbüro fotografierte die Innenräume des bewohnten Hauses. Nachdem das Ehepaar von den Internetfotos angesprochen wurde, fühlte es sich unwohl und verlangte Schmerzensgeld für den immateriellen Schaden. Das Ehepaar argumentierte, dass die Veröffentlichung der Bilder ohne ausdrückliche Einwilligung einen Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle.

Das Urteil und seine Auswirkungen

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschied, dass die Einwilligung des Ehepaars in die Anfertigung und Veröffentlichung der Bilder als stillschweigend gegeben angesehen werden konnte. Die Kammer stellte fest, dass keine ausdrückliche oder schriftliche Einwilligung erforderlich sei. Das Verhalten des Ehepaars, das den Makler ins Haus ließ, impliziere eine Zustimmung zur Verwendung der Bilder. Der Umstand, dass der Makler die Bilder sofort nach der Beschwerde entfernte, wurde als ausreichend angesehen, um den immateriellen Schaden zu begrenzen.

Wichtige Punkte des Urteils:

  • Stillschweigende Einwilligung: Das Urteil unterstreicht, dass auch eine stillschweigende Einwilligung unter bestimmten Umständen rechtsgültig sein kann.
  • Keine schriftliche Einwilligung erforderlich: Die DSGVO verlangt keine ausdrückliche schriftliche Einwilligung, aber eine klare Kommunikation der Einwilligung ist dennoch empfehlenswert.
  • Widerrufsrecht: Auch wenn die DSGVO einen Widerruf der Einwilligung nicht explizit verlangt, sollten betroffene Personen über ihr Recht informiert werden.

Maßnahmen für Unternehmen und Makler

Für Maklerbüros und Immobilienverkäufer ist es entscheidend, die datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Umgang mit Fotos von bewohnten Immobilien zu beachten. Hier sind die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO zusammengefasst:

  1. Einwilligung einholen:
    • Erklärung einholen: Auch wenn die DSGVO keine schriftliche Einwilligung verlangt, sollte aus Transparenzgründen immer eine klare, dokumentierte Einwilligung eingeholt werden. Diese sollte den Zweck der Nutzung, die Dauer der Speicherung und die Möglichkeit eines Widerrufs umfassen.
    • Verfahren dokumentieren: Halten Sie fest, wie und wann die Einwilligung erteilt wurde, um im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen Nachweise vorlegen zu können.
  2. Information und Aufklärung:
    • Aufklärung der Betroffenen: Informieren Sie die betroffenen Personen klar und verständlich über die geplante Verwendung der Fotos und das Recht auf Widerruf.
    • Datenschutzerklärung aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung aktuelle Informationen über die Verwendung von personenbezogenen Daten enthält, einschließlich der Bilder von bewohnten Räumen.
  3. Sicherheitsmaßnahmen und Zugriffskontrolle:
    • Sichere Speicherung: Lagern Sie Fotos und andere personenbezogene Daten sicher und gewähren Sie nur autorisierten Personen Zugriff.
    • Schnelle Reaktion auf Beschwerden: Reagieren Sie umgehend auf Beschwerden bezüglich der Nutzung von Bildern und stellen Sie sicher, dass diese schnellstmöglich entfernt werden, um weiteren Schaden zu vermeiden.
  4. Schulung und Sensibilisierung:
    • Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in den Anforderungen der DSGVO und der korrekten Handhabung personenbezogener Daten.
    • Bewusstsein schaffen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Sensibilität personenbezogener Daten und die Wichtigkeit der Einhaltung von Datenschutzvorschriften.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung bei der Verwendung von Fotos in Immobilienexposés nicht unterschätzt werden darf. Obwohl das Gericht die Klage abgewiesen hat, sind die Datenschutzanforderungen klar: Einwilligung ist erforderlich, und der Umgang mit personenbezogenen Daten muss transparent und sicher sein. Unternehmen und Makler sollten diese Richtlinien sorgfältig befolgen, um rechtlichen Problemen und möglichen Schadensersatzforderungen vorzubeugen.

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