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16.03.2020

Wie schützt man Geschäftsgeheimnisse?

Unternehmen haben ein besonders hohes Risiko durch Diebstahl Ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Schaden zu nehmen. Jedes vierte Unternehmen wird bereits ausspioniert und 75% der Angegriffenen erleiden hohe finanzielle Schäden.

Der rechtswidrige Erwerb, die rechtswidrige Nutzung oder die rechtswidrige Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses durch einen Dritten hat verheerende Folgen für den rechtmäßigen Inhaber des Geschäftsgeheimnisses haben, da dieser nach der Offenlegung den Zustand vor dem Verlust des Geschäftsgeheimnisses nicht wiederherstellen kann. Folglich kommt es entscheidend darauf an, rasche, wirksame und zugängliche vorläufige Maßnahmen zur unverzüglichen Beendigung des rechtswidrigen Erwerbs oder der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses zu treffen.

„Innovative Unternehmen sind zunehmend unlauteren Praktiken ausgesetzt, die auf eine rechtswidrige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen abzielen, wie Diebstahl, unbefugtes Kopieren, Wirtschaftsspionage oder Verletzung von Geheimhaltungspflichten.“

Mit einer neuen Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen hat die europäische Union nun das Ziel, einen einheitlichen Mindeststandard der Schutzmaßnahmen zu schaffen. Sie legt Vorschriften für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung fest. Diese Richtlinie ist jetzt zum 08. Juli 2016 in Kraft getreten und wartet noch auf die Umsetzung in nationales Recht.

Quelle: Europäische Union

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