Früher oder später kommt jeder Bürger in Kontakt mit den staatlichen Sozialleistungsträgern: Der Großteil der Menschen ist gesetzlich kranken-, pflege-, arbeitslosen- und rentenversichert. Arbeitsunfälle können Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger auslösen, die Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Arztbesuchs, Pflegekosten trägt (zumindest anteilig) die soziale Pflegeversicherung und im Falle der Arbeitslosigkeit hofft der Betroffene auf Leistungen der Agentur für Arbeit. dabei werden umfangreiche Daten der betroffenen Menschen verarbeitet.
Mit einer Informationsbroschüre will der Bundesbeauftragte für den Datenschutz dazu beitragen, die Datenschutzbestimmungen des Sozialrechts transparent zu machen und Sozialversicherte über ihre Rechte informieren. Die Informationsschrift Info 3 (PDF) richtet sich also vor allem an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern.
Quelle: BfDI
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