WhatsApp darf von Pflegediensten zum Austausch über Patient:innen nicht eingesetzt werden.
Immer wieder wird der Datenschutzbehörde zugetragen, dass Pflegedienste WhatsApp zur internen Kommunikation nutzen und dabei auch personenbezogene, insbesondere gesundheitsbezogene Daten ihrer Patient:innen austauschen. Dabei handelt es sich beispielsweise um konkrete Adressangaben, Schichtpläne, Medikationen, Fotos zur Dokumentation von Wundbehandlungen und Mitteilungen über aktuelle Erkrankungen, die häufig zudem auf Privathandys der Mitarbeiter:innen gespeichert werden. Oftmals kann der Austausch dieser Daten anhand von Chat- bzw. Gruppenchatverläufen belegt werden. Das BayLDA betont, dass WhatsApp von Berufsgeheimnisträgern grundsätzlich nicht eingesetzt werden darf.
Quelle: BayLDA
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