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03.05.2021

Was darf man beim Direktmarketing

Was darf man beim Direktmarketing

Unverlangte Werbebotschaften geben häufig Anlass für Beschwerden. Eine Vielzahl dieser Beschwerden wäre bereits dadurch vermeidbar gewesen, wenn die werben- den Unternehmen transparenter über Herkunft und Umstände der für Zwecke des Direktmarketings verwendeten personenbezogenen Daten informiert oder auf geltend gemachte Auskunftsansprüche der Werbeadressaten nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fristgerecht reagiert hätten.

Fehleinschätzungen der datenschutzrechtlichen Bedingungen bei der Datenverarbeitung im Kontext des Direktmarketings sind dabei gerade nicht nur mittelständischen Betrieben zuzuschreiben, sondern auch großen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund kann den Verantwortlichen auch die aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung als Hilfestellung bei der Ausgestaltung der diesbezüglichen Datenverarbeitungsprozesse dienen.

Quelle: LfDI Saarland

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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