Warnung vor ehemaligen Beschäftigten
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verpflichtet sein kann, Informationen über ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers an einen neuen Arbeitgeber weiterzugeben. Der Fall betraf die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein ehemaliger Arbeitgeber Informationen über die Gründe einer Kündigung an einen potenziellen neuen Arbeitgeber weitergeben darf.
Das Gericht stellte klar, dass die Weitergabe solcher Informationen grundsätzlich eine Abwägung der Interessen erfordert. Einerseits steht das berechtigte Interesse des neuen Arbeitgebers, über mögliche Risiken informiert zu sein. Auf der anderen Seite müssen die Persönlichkeitsrechte des ehemaligen Arbeitnehmers gewahrt bleiben. Das Urteil betonte, dass eine solche Information nur dann zulässig ist, wenn sie wahrheitsgemäß und verhältnismäßig ist und ein berechtigtes Interesse des neuen Arbeitgebers besteht.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sehr sorgfältig abwägen müssen, bevor sie Informationen über ehemalige Mitarbeiter weitergeben. Die Weitergabe sollte nur dann erfolgen, wenn ein legitimes Interesse des neuen Arbeitgebers vorliegt und die Informationen relevant und korrekt sind.
Dieses Urteil zeigt die rechtlichen Herausforderungen auf, die Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie über die Weitergabe von Informationen über ehemalige Mitarbeiter nachdenken. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie ihre Pflichten im Rahmen der DSGVO und des Arbeitsrechts kennen und einhalten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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