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13.06.2025

Vodafone 45 Millionen Strafe

Vodafone und die 45 Millionen Euro: Was der Fall über Dienstleisterkontrolle und IT-Sicherheit verrät

Der Datenschutzverstoß bei Vodafone ist ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn grundlegende Pflichten ignoriert werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat zwei Bußgelder verhängt – eines in Höhe von 15 Millionen Euro, weil externe Partneragenturen nicht ausreichend kontrolliert wurden, und ein weiteres in Höhe von 30 Millionen Euro, weil der Authentifizierungsprozess im Kundenportal erhebliche Sicherheitslücken aufwies. Das alles hätte vermieden werden können, wenn Verantwortlichkeiten klar geregelt und technische wie organisatorische Maßnahmen wirksam umgesetzt worden wären.

Das Thema Dienstleisterkontrolle steht hier im Zentrum. Viele Unternehmen arbeiten mit externen Partnern, die im Namen des Unternehmens handeln, Verträge vermitteln oder Kundendaten bearbeiten. Genau das war bei Vodafone der Fall. Externe Vertriebsagenturen handelten böswillig und nutzten ihre Stellung aus, um Verträge zu fälschen oder zu manipulieren. Die Vodafone GmbH hatte die Pflicht, diese Dienstleister nach Artikel 28 DSGVO sorgfältig auszuwählen und laufend zu kontrollieren. Diese Pflicht wurde nicht erfüllt. Die Bußgeldhöhe macht klar, wie ernst die Datenschutzaufsicht solche Versäumnisse nimmt.

Zusätzlich kam es zu einem weiteren gravierenden Verstoß: Die Authentifizierungsverfahren im Kundenbereich waren fehlerhaft konzipiert. Die Verbindung zwischen Onlineportal und Hotline war so gestaltet, dass unbefugte Dritte mit relativ geringem Aufwand an eSIM-Profile von Kunden gelangen konnten. Damit liegt ein klarer Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO vor, der die Sicherheit der Verarbeitung regelt. In der Folge wurden sensible Kundendaten kompromittiert – ein vermeidbares Risiko.

Was folgt daraus für andere Unternehmen? Wer externe Dienstleister einsetzt, muss deren Datenschutzmaßnahmen vorab und regelmäßig überprüfen. Es reicht nicht, Verträge zu schließen und dann die Verantwortung aus der Hand zu geben. Unternehmen müssen klare Prozesse etablieren, wie Dienstleister ausgewählt, überprüft und bei Bedarf auch wieder ausgeschlossen werden. Dabei muss dokumentiert werden, welche Kriterien geprüft wurden, ob technische Maßnahmen wie Verschlüsselung oder Zugriffskontrolle vorhanden sind und welche Ergebnisse Audits ergeben haben. Es genügt nicht, sich auf Versprechen zu verlassen.

Parallel dazu müssen auch die internen Systeme regelmäßig bewertet werden. Insbesondere bei Verfahren zur Authentifizierung darf nicht am falschen Ende gespart werden. Systeme, die Onlineportale mit Hotlines oder Apps verknüpfen, müssen gegen Missbrauch geschützt sein. Zwei-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Rechtevergabe und eine durchgängige Protokollierung sind längst Standard und kein Zusatz mehr. Wenn IT-Systeme veraltet sind oder historisch gewachsen, steigt das Risiko für Datenschutzverstöße erheblich. Die Aufsichtsbehörden weisen seit Jahren darauf hin, dass viele Unternehmen zu wenig in sichere IT investieren.

Der Vodafone-Fall zeigt auch, dass die Aufsicht nicht nur auf dem Papier tätig wird. Die Behörde hat Maßnahmen nachkontrolliert, Bußgelder verhängt und öffentlich gemacht, welche strukturellen Mängel zum Vorfall geführt haben. Für Unternehmen ist das eine deutliche Warnung: Wer IT-Sicherheit und Dienstleistermanagement nicht ernst nimmt, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe – und noch wichtiger: den Verlust des Vertrauens von Kunden.

Unternehmen sollten spätestens jetzt prüfen, ob sie ihre Dienstleister sauber dokumentiert haben, ob Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden und ob die eigenen Systeme dem Stand der Technik entsprechen. Dabei geht es nicht nur um juristische Pflichten, sondern um die Grundlage funktionierender Kundenbeziehungen. Ein Authentifizierungssystem, das Dritten Zugriff auf Kundenprofile erlaubt, ist nicht nur ein Sicherheitsrisiko – es ist ein Vertrauensbruch.

Empfehlenswert ist es, die internen Prozesse zur Auswahl, Beauftragung und Kontrolle von Dienstleistern einmal komplett durchzugehen. Wichtig ist dabei, Zuständigkeiten klar zu definieren, technische Maßnahmen regelmäßig zu prüfen und bei Feststellungen auch konkrete Konsequenzen zu ziehen – etwa durch die Beendigung von Partnerschaften oder die Anpassung von Verträgen. Wer hier nachlässig ist, wird im Zweifel zur Verantwortung gezogen – wie der Vodafone-Fall zeigt.

Auch die IT-Systeme selbst verdienen mehr Aufmerksamkeit. Unternehmen sollten Schwachstellenanalysen regelmäßig durchführen lassen und die Ergebnisse dokumentieren. Wer hier keine eigenen Kapazitäten hat, muss sich externe Unterstützung holen. Sicherheit darf nicht von der Budgetlage abhängen.

Was man aus dem Fall Vodafone mitnehmen kann: Datenschutz ist keine Frage des guten Willens, sondern der Umsetzung. Wer auf veraltete Technik oder unkontrollierte Dienstleister setzt, riskiert mehr als eine Abmahnung. Datenschutz ist Chefsache – und zwar jeden Tag.

Sind Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Behörde im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit optimal aufgestellt ist?

Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.

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