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04.02.2026

Videoüberwachung

Viele Fälle, bei denen ein Bußgeld verhängt wird, betreffen den Bereich der Videoüberwachung. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Verfahren, in denen Arbeitgeber ihre Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden per Video überwachen.

Einzelne Fälle werden kurz exemplarisch dargestellt:

  • 11.200 € gegen ein Unternehmen des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit weniger als 900.000 € Jahresumsatz wegen Überwachung von Aufenthaltsbereichen für Gäste („Hochzeitssaal“) sowie unzureichender Erteilung von Pflichtinformationen und eines fehlenden Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeit.
  • 52.600 € gegen ein Unternehmen des Einzelhandels mit diversen Standorten mit etwa 6,0 Millionen Euro Jahresumsatz wegen Überwachung von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  • 5.000 € gegen ein Unternehmen des Beherbergungsgewerbes mit etwa 500.000 € Jahresumsatz wegen Überwachung von Aufenthaltsbereichen für Gäste sowie des öffentlichen Verkehrsraums.
  • 19.000 € gegen ein Unternehmen mit etwa 5,6 Millionen Euro Jahresumsatz wegen der Überwachung von Trainingsflächen in mehreren Fitnessstudios im Wege einer Erörterung mit der Verwaltungsbehörde. Berücksichtigt wurden verschiedene mildernde Umstände.
  • 5.700 € gegen den Inhaber einer Vergnügungsstätte (Spielhalle) wegen Überwachung von Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden im Wege einer gerichtlichen Verständigung ohne Verhandlung.

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

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