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28.03.2020

Videoidentifizierung und Ausweiskopien

Durch Onlineübertragung kann eine Fernidentifikation von Personen durchgeführt werden

Bei reinem Online- oder Telefon-Banking stellt sich die Frage, wie eine sichere Identifizierung von Personen für die Kundenvertragsbeziehung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung nach dem Geldwäschegesetz möglichst verbraucherfreundlich durchgeführt werden kann.

Identifikationsverfahren mit Medienbruch, wie das Postident-Verfahren bei einer Postfiliale, haben den Nachteil einer zeitlichen Verzögerung und schaffen Probleme für mobilitätseingeschränkte Menschen. Der Einsatz des „elektronischen Personalausweises“ zur Online-Identifikation ist in der Praxis noch wenig verbreitet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat deshalb in ihrem Rundschreiben Nr. 3/2017 (GW) vom 10.04.2017 an alle Kreditinstitute ein Verfahren zur Online-Videoidentifizierung dargestellt, das bei Einhaltung der darin genannten Rahmenbedingungen die finanzaufsichtlichen und geldwäscherechtlichen Identifizierungsanforderungen aus BaFin-Sicht erfüllt.

Für eine Teilnahme an dem Videoidentifizierungsverfahren müssen betroffene Personen ihr ausdrückliches Einverständnis dazu erklären, dass der gesamte Identifizierungsprozess sowie Fotos der Person und ihres Ausweisdokuments aufgezeichnet werden. Andernfalls müssen sie ein anderes Identifizierungsverfahren gegenüber ihrem Vertragspartner wählen.

Wenn die von der BaFin vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden, haben auch wir aus Sicht des Datenschutzes keine Bedenken gegen diese Art der Identifikation.

Quelle: BayLDA

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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