Manchmal steckt auch bei der Krankenhausseelsorge der Teufel im Detail.
In einem Krankenhaus können Patientinnen und Patienten und Angehörige in einem „Raum der Stille“ abseits des zum Teil hektischen Klinikgeschehens ihren ganz persönlichen Gedanken nachgehen. In diesem Raum werden zu be- stimmten Zeiten auch Gottesdienste abgehalten. Da nicht alle Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation an diesen Gottesdiensten teilnehmen können, wurde eine Kamera in diesem Raum installiert, damit Patientinnen und Patienten per Liveübertragung die Gottesdienste auf den TV-Apparaten in ihren Patientenzimmern verfolgen können.
Außerhalb einer Liveübertragung sollte die Kamera keine Bilder übertragen. Leider lief die Kamera jedoch auch außerhalb der Zeiten von Gottesdiensten. Die Technik war nicht richtig eingestellt. Über mehrere Monate wurde so das Geschehen in diesem „Raum der Stille“ auf die Bildschirmgeräte in den Patientenzimmern übertragen, auch wenn Patientinnen und Patienten und Angehörige eigentlich dachten, einen Moment der Stille für sich zu haben.
Was ist zu tun? Das Krankenhaus muss verbindlich festlegen, in welchen Zeiten eine Liveübertragung aus dem „Raum der Stille“ erfolgt, dies technisch fehlerfrei umsetzen und Betroffene hierauf mit einer entsprechenden Beschilderung hinweisen.
Quelle: ULD
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