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04.09.2020

Verwechslung: Anwalt schickt Gerichtsvollzieher

Rechtsanwalt verwechselt Personen und schickt Gerichtsvollzieher.

Ein früherer Mandant, ein freiberuflich tätiger Handwerker, schuldete einem Rechtsanwalt aus der Pfalz einen vierstelligen Euro-Betrag. Dem Anwalt gelang es in der Folge nicht, die Schulden einzutreiben. Ein Mitarbeiter der Kanzlei meinte nun zu sehen, wie der Schuldner in einem nahe gelegenen Gebäude handwerkliche Arbeiten ausführte; auf dem dort parkenden Fahrzeug habe auch der Name des Schuldners gestanden.

In der Folge ermittelte der Anwalt beim Grundbuchamt Adresse und Kontaktdaten des Ehepaars, bei dem der mutmaßliche Schuldner gearbeitet hatte. Gegenüber dem Ehepaar erwirkte der Anwalt mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers ein vorläufiges Zahlungsverbot: Die „Drittschuldner“ sollten nicht mehr den Handwerker bezahlen dürfen, sondern stattdessen bei dem Anwalt für die Schulden des Handwerkers aufkommen. Wie sich bald zeigte, ging der Rechtsanwalt aber gegen einen Handwerker vor, der nur den gleichen Namen wie der Schuldner trug.

Der Anwalt beging einen folgenschweren Verwechselungsfehler. Der Anwalt zog überdies ein Ehepaar mit in die Sache hinein, das nichts mit dem Fall zu tun hatte. Der Anwalt handelte aus Sicht des LfDI grob fahrlässig, da er durch Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Schuldner oder durch eine erweiterte Meldeauskunft die Identität des Schuldners hätte überprüfen können. Dadurch schädigte er den Ruf des Handwerkers.

Wegen der unberechtigten Verarbeitung von Daten des mutmaßlichen Schuldners und des Ehepaars liegt ein Datenschutzverstoß vor. Überdies meldete der Anwalt den Verstoß nicht dem LfDI. Der LfDI verhängte eine Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro.

Quelle: LfDI

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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