Die Datenschutzbehörde erreichten mehrere Beschwerden zum Portal „Versetzung online“, welches für versetzungsinteressierte Lehrkräfte die Möglichkeit bietet, sich nach offenen Stellen „umzusehen“. Die Lehrkräfte problematisierten, dass bereits bei der Registrierung in dem oben genannten Portal eine Meldung für die Schulleitung ausgelöst wird. Dies habe dazu geführt, dass Schulleitungen die betroffenen Lehrkräfte auf ihren angeblichen Versetzungswunsch direkt angesprochen haben. Die Lehrkräfte wollten sich jedoch nur in dem Portal umschauen bzw. sich allgemein informieren, sodass die Konfrontation mit einem angeblichen Versetzungswunsch für sie als überraschend und unangenehm empfunden wurde.Den Nutzungshinweisen auf der Startseite des Portals war hierzu kein Hinweis zu entnehmen. Die Recherchen der Datenchutzbehörde ergaben, dass die Authentizität der Person, die sich anmeldet, durch Einbeziehung der Schulleitung sichergestellt werden sollte. Aus technisch-organisatorischer Sicht war es jedoch nicht geboten, bei der Passwortvergabe für die Registrierung zum Portal die Schulleitungen zu beteiligen. So bestand etwa die Möglichkeit, das Passwort per Brief an die Schule zu übersenden oder an eine dienstliche E-Mail-Anschrift des Anmeldenden, die im Registrierungsprozess abgefragt wird. In der Folge wurde der Registrierungsprozess gemäß den Empfehlungen des LfDI datenschutzkonform umgestellt. Weiterhin wurde eine Schulleiterin vom LfDI dafür gerügt, dass sie Informationen aus dem Registrierungsprozess (Lehrerin L ist versetzungswillig) zweckwidrig verwendet und an Dritte weitergegeben hatte.
Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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