Versand von Unterlagen an Unberechtigte
Mehrfach gehen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerden ein, in denen Betroffene nicht die für sie gedachten Schreiben, sondern die von anderen Personen per Briefpost erhielten. Die Empfängerinnen und Empfänger können die Schreiben öffnen und so unberechtigterweise Kenntnis von personenbezogenen Daten Dritter erlangen. Derartige Fehlübermittlungen gehen meist auf Unachtsamkeit zurück. Hier wurde den betroffenen Stellen deshalb geraten, ihre Mitarbeitenden regelmäßig im Postversand zu schulen.
Quelle: LfD Niedersachsen
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