Widerruft ein Mitarbeiter seine Einwilligung zur Veröffentlichung seines Fotos in bereits gedruckten Broschüren, so ist für die weitere Verwendung eine Interessenabwägung durchzuführen, die auch zugunsten des Arbeitgebers ausfallen kann.
Ein Unternehmen trägt vor, es habe Einwilligungen seiner Mitarbeiter eingeholt, Fotos in Broschüren und Flyern des Unternehmens abbilden zu dürfen. Die Broschüren und Flyer seien in hoher Stückzahl gedruckt worden und dazu vorgesehen, z.B. auf Veranstaltungen bzw. Messen an Kunden oder Interessenten verteilt zu werden. Ein Mitarbeiter habe seine Einwilligung widerrufen. Das Unternehmen fragt nun an, ob es aufgrund der hohen Kosten die Broschüren und Flyer weiter verwenden könne oder ob die noch nicht ausgegebenen Exemplare vernichtet werden müssen.
Der Widerruf einer Einwilligung entfaltet Wirkung für die Zukunft (ex nunc). Bei der Frage der weiteren Verwendung der Fotos des betroffenen Mitarbeiters wird eine Abwägung der Interessen der Beteiligten vorzunehmen sein. Dabei ist zugunsten des Unternehmens der Aufwand bei der Herstellung der Broschüren und Flyer zu berücksichtigen. Die weitere Verwendung der bereits gedruckten Exemplare ist als vertretbar anzusehen, da die Herstellungskosten sehr hoch waren und der Mitarbeiter keine besonders herausgehobene Funktion im Unternehmen bekleidete und die Darstellung in den Veröffentlichungen ebenfalls nicht besonders herausgehoben war. Bei einer Neuproduktion dürfen die Fotos des betreffenden Mitarbeiters aber nicht mehr verwendet werden.
Quelle: BayLDA
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