Zurück zur Übersicht
07.11.2025

Verlorener USB-Stick

Verlorener USB-Stick mit Schülerdaten – was Schulen daraus lernen sollten

Eine Lehrkraft verlor einen USB-Stick mit Noten, Gesundheitsdaten und Protokollen. Der Stick war unverschlüsselt – ein klarer Datenschutzverstoß.

Solche Fälle zeigen, dass mobile Datenträger in Schulen kaum noch zeitgemäß sind. Zeugnisse und Lernberichte enthalten hochsensible Informationen und müssen auf zentralen, gesicherten Systemen gespeichert werden. Schulen sollten klare IT-Regeln festlegen: keine privaten Datenträger, Verschlüsselungspflicht, regelmäßige Backups und Zugriffsrechte nach Rollen.

Empfehlung: Schulen sollten USB-Sticks durch zentrale Speicherlösungen ersetzen und Mitarbeitende zum Umgang mit Schülerdaten schulen.

Quelle: Katholische Datenschutzaufsicht Nord

Sind Sie sich sicher, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit optimal aufgestellt ist?

Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.

Kontakt aufnehmen

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks