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27.10.2021

Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien

Die Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien wurden aktualisiert.

Die DSGVO beinhaltet eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe sowie Abwägungserfordernisse, die im Rahmen der praktischen Umsetzung einer Konkretisierung bedürfen. Diese kann mittels branchenspezifischer Verhaltensregeln erfolgen. 

Nach Art. 40 Abs. 2 DSGVO dürfen Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, Verhaltensregeln ausarbeiten. Der Entwurf der Verhaltensregeln kann dann der nach Art. 55 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Nach Art. 40 Abs. 1 DSGVO fördern die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden sowie der Europäische Datenschutzausschuss und die Europäische Kommission die Ausarbeitung von Verhaltensregeln.

Dem ist die LDI NRW in enger Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nachgekommen und hat zum 25. Mai 2018 die Verhaltensregeln zu Prüf- und Löschfristen des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ genehmigt.  Im Rahmen dieser Verhaltensregeln ist es gelungen, einige Verbesserungen für betroffene Personen zu erzielen. Inzwischen wurden Änderungen der Verhaltensregeln genehmigt. Es konnte erreicht werden, dass gespeicherte Negativeintragungen zu notleidenden Forderungen nicht mehr drei Jahre nach Ausgleich zum Ende eines Kalenderjahres gelöscht werden sondern auf den Tag genau drei Jahre nach dem Forderungsausgleich. Dies vermeidet zufällige Ungerechtigkeiten aufgrund unterschiedlich langer Speicherfristen. So konnte nach der vorherigen Praxis die Speicherdauer im Einzelfall bis zu fast einem Jahr länger als drei Jahre andauern.

Zudem wurde mit der Änderungsgenehmigung die Speicherdauer für sog. „Fraud-Daten“ zur Betrugsprävention ebenfalls auf drei Jahre festgesetzt. Vorangegangen war eine Evaluierung der Notwendigkeit dieses Datenbestandes und eine enge Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder über diese dreijährige Speicherfrist.

Die aktualisierte Version der Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020) sowie die Änderungsgenehmigung vom 11.08.2020 sind unter den angegeben Links abrufbar.


Mit einer Änderungsgenehmigung der Verhaltensregeln für Wirtschaftsauskunfteien wurden einheitliche und präzise Löschfristen für diesen Bereich eingeführt.

Quelle: LDI NRW

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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