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17.04.2021

Unrichtige Kundendaten

Energieversorger müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass die verarbeiteten, personenbezogenen Kundendaten richtig sind.

Mehrfach erfolgten Beschwerden von Kunden von Energieversorgern, die eine Verarbeitung unrichtiger Daten zu ihrer Person durch den Energieversorger monierten. So trugen Beschwerdeführer vor, von einem Versorgungsunternehmen als Kunde für einen bestimmten Versorgungsanschluss (z.B. für Strom) geführt zu werden, obwohl sie mit der betreffenden Wohnung nichts zu tun hätten.

Unsere Ermittlungen in solchen Fällen zeigten, dass die Gründe, die zu solchen Verwechslungen bzw. unrichtigen Datenbeständen führen, sehr vielgestaltig sind. In einigen Fällen lag Namensgleichheit zwischen dem Eingabeführer und dem tatsächlichen Anschlussinhaber vor. In einem der bearbeiteten Fälle stellte sich heraus, dass ein Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens in einem Fall, in dem das Unternehmen über keine zustellfähige Adresse des Kunden (Anschlussinhabers) mehr verfügte, schlicht den Namen des Kunden „googelte“ und dann die Rechnung an eine Person mit gleichem Vor- und Nachnamen schickte, der ausweislich des Suchergebnisses in demselben Ort wohnte, in dem sich die Anschlussstelle befand. Dabei handelte es sich jedoch nicht um den Anschlussinhaber.

Ein derartiges Vorgehen entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Verantwortliche unterliegt dem Grundsatz der Datenrichtigkeit (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO) und muss gemäß Art. 5 Abs. 2 und 24 Abs. 1 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten richtig sind. Das „Googeln“ nach namensgleichen Personen und die Verwendung der so aufgefundenen Daten zum Zwecke der Rechnungstellung sind keine Maßnahme, die in hinreichendem Maße sicherstellen, dass die verarbeiteten Daten richtig sind.

Allerdings hatte der Mitarbeiter im konkreten Fall eigenmächtig gegen existierende anderslautende schriftliche Anweisungen zum Umgang mit solchen Fällen gehandelt. Wir haben dem Unternehmen nachdrücklich nahegelegt, die Mitarbeiter zu diesem Thema laufend zu sensibilisieren.

Quelle: BayLDA

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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