Belgische Datenschutzbehörde verhängt Geldbuße wegen Missachtung des Löschungs- und Widerspruchsrechts bei Direktmarketing
Fakten und Verfahren:
- Am 18. November 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde gegen das Unternehmen ein, weil es trotz seines Widerspruchs weiterhin unerwünschte Werbenachrichten versandte.
- Der Beschwerdeführer forderte die Löschung seiner Daten, was das Unternehmen zwar bestätigte, jedoch nicht umsetzte.
Verstöße:
- Das Unternehmen verstieß gegen Artikel 17 und 21 der DSGVO, indem es den Widerspruch des Beschwerdeführers ignorierte und seine Daten nicht löschte.
- Der Datenschutzbeauftragte war überlastet und konnte seine Aufgaben nicht effektiv erfüllen.
Maßnahmen:
- Die Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe von 245.000 Euro, die aufgrund der finanziellen Situation des Unternehmens auf 172.431 Euro reduziert wurde.
Schlussfolgerung:
- Die Behörde betonte die Bedeutung des Rechts auf Löschung und Widerspruch sowie die Notwendigkeit eines arbeitsfähigen Datenschutzbeauftragten.
Quelle: Belgische Datenschutzbehörde
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