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24.06.2024

Überlasteter DSB – Bußgeld

Belgische Datenschutzbehörde verhängt Geldbuße wegen Missachtung des Löschungs- und Widerspruchsrechts bei Direktmarketing

Fakten und Verfahren:

  • Am 18. November 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde gegen das Unternehmen ein, weil es trotz seines Widerspruchs weiterhin unerwünschte Werbenachrichten versandte.
  • Der Beschwerdeführer forderte die Löschung seiner Daten, was das Unternehmen zwar bestätigte, jedoch nicht umsetzte.

Verstöße:

  • Das Unternehmen verstieß gegen Artikel 17 und 21 der DSGVO, indem es den Widerspruch des Beschwerdeführers ignorierte und seine Daten nicht löschte.
  • Der Datenschutzbeauftragte war überlastet und konnte seine Aufgaben nicht effektiv erfüllen.

Maßnahmen:

  • Die Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe von 245.000 Euro, die aufgrund der finanziellen Situation des Unternehmens auf 172.431 Euro reduziert wurde.

Schlussfolgerung:

  • Die Behörde betonte die Bedeutung des Rechts auf Löschung und Widerspruch sowie die Notwendigkeit eines arbeitsfähigen Datenschutzbeauftragten.

Quelle: Belgische Datenschutzbehörde

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