Mitschnitt eines Telefonats und Veröffentlichung im Internet
Die Datenschutzaufsicht erreichte eine Beschwerde wegen der Veröffentlichung eines Mitschnittes eines privaten Telefonates über einen Anbieter im Internet, der anschließend über soziale Medien verbreitet worden war.
Die Datenschutzbehörde kontaktierten die hierfür verantwortliche Person und konnte erreichen, dass der Telefonatsmitschnitt von der Anbieterseite entfernt wurde. Nach aktuellem Kenntnisstand wird parallel zu dem durchgeführten datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren durch die Polizei ermittelt, da die betroffene Person Strafanzeige erstattet hatte.
Quelle: ULD-Bremen
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