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04.12.2020

Sparkasse: vorangekreuzte Einwilligungen

Die LDI NRW koordinierte 2019 erfolgreich Beschwerden in verschiedenen Bundesländern im Zusammenhang mit den neuen Einwilligungsformularen zur Erstellung von Finanzanalysen der Sparkassen-Finanzgruppe.

Über die Verbraucherzentrale erreichte die Behörde Ende 2018 die Bitte, sich mit den neuen Einwilligungsformularen zur Erstellung von Finanzanalysen der Sparkassen-Finanzgruppe auseinanderzusetzen. Auch erreichten die LDI NRW einige Beschwerden unmittelbar. Im Wesentlichen wurden zwei datenschutzrechtliche Aspekte kritisiert:

  • Vorausgefüllte Formulare: Die von den Sparkassen vorgelegten Formulare seien in allen Abschnitten bereits durch die Sparkasse vorangekreuzt.
  • Freiwilligkeit der Einwilligungserklärung: Kundinnen und Kunden seien durch Beschäftigte der Sparkasse unter sozialem Druck oder unter Verweis auf das Geldwäschegesetz und insofern durch Täuschung zur Abgabe der Einwilligung bewegt worden. Auch sei suggeriert worden, dass die Sparkasse ohne entsprechende Erklärung die Geschäftsbeziehung nicht aufrechterhalten könne.

Ähnliche Beschwerden lagen weiteren Aufsichtsbehörden der Länder vor.

In den jeweiligen Fällen lagen besondere Umstände des Einzelfalles vor, aufgrund derer sich bei den Beschwerdeführern fälschlicherweise der Eindruck festsetzte, dass die Formulare vorausgefüllt oder die Einwilligung nicht freiwillig erteilt wurde.

Dennoch setzte sich die LDI NRW als Vorsitzende des zuständigen Arbeitskreises Kreditwirtschaft mit dem zuständigen Bundesverband – Deutscher Sparkassen- und Giroverband – DSGV – in Verbindung und bat, ihre Mitgliedsinstitute entsprechend zu sensibilisieren, dass eine Vorausfüllung unterbleibt, kein Druck auf die Kundschaft ausgeübt wird und im Rahmen der (Nicht-) Erteilung einer Einwilligung eine umfassende Information der Betroffenen erfolgt. Ergänzend regten wir an, die Formulare in einzelnen Punkten differenzierter und transparenter zu gestalten. Auch sollten die Mitgliedsinstitute ihre Kundinnen und Kunden transparent auf diese hinweisen.


Die Sparkassen-Finanzgruppe erklärte sich bereit, die Einwilligungserklärungen spätestens Ende 2019/Anfang 2020 zu überarbeiten. Auch wurden die Mitgliedsinstitute gebeten, ihre Beschäftigten zu sensibilisieren, die Vorgaben der Datenschutzbehörden beim Einsatz der Einwilligungserklärungen zu beachten. So konnte ein verbraucherfreundlicher Beitrag zu mehr Transparenz geschaffen werden.


Quelle: LDI NRW

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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