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13.03.2023

Sozialversicherungsnummern

Verarbeitung von Sozialversicherungsnummern

Sozialversicherungsnummern können auch von privaten Unternehmen verarbeitet werden, wenn die betroffenen Personen ihnen diese freiwillig übermitteln.

Von einer Krankenkasse wurde die Datenschutzbehörde auf die Webseite eines Unternehmens hingewiesen, welches Personen anbietet, bei Verlust ihres Sozialversicherungsausweises in ihrem Namen einen Antrag auf Neuausstellung gegenüber den zuständigen Institutionen zu stellen. Hierzu können die betroffenen Personen u.a. ihre Versicherungsnummer angeben. Bei der Versicherungsnummer handelt es sich um ein Sozialdatum, dessen Verarbeitung primär durch die in § 35 SGB I genannten Stellen (sog. Leistungsträger) zu den gesetzlich festgelegten Zwecken (§ 18f SGB IV) zu erfolgen hat.

Allerdings lässt § 18g SGB IV das Recht des Betroffenen, seine Versicherungsnummer freiwillig einem Dritten mitzuteilen, unberührt, solange keine vertragliche Verpflichtung besteht, diese Nummer für eine andere als die gesetzlich vorgesehenen Verarbeitungen anzugeben. Eine solche Verpflichtung ist in den Vertragsbestimmungen des konkret untersuchten Anbieters nicht vorgesehen.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist damit nicht per se unzulässig. Dennoch raten wir betroffenen Personen dazu, sich genau zu überlegen, ob sie sich nicht selbst den überschaubaren bürokratischen Aufwand der Antragstellung machen möchten und so ihre Sozialdaten nicht gegenüber Dritten preisgeben.

Quelle: BayLDA

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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