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28.03.2021

Schutzmaske nur gegen Daten?

Kurz vor Weihnachten wollte der Bundesgesundheitsminister Gutes tun und per Verordnung an besonders Gefährdete kostenfrei Schutzmasken über Apotheken verteilen lassen. Einige Apotheker sahen dies als Chance, auch für andere Zwecke an die Daten ihrer Kunden zu kommen.

Anfang Dezember erließ das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV)“, mit der Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, bei denen bestimmte Erkrankungen oder bestimmte Risikofaktoren für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung vorliegen, Anspruch auf drei FFP2-Schutzmasken oder ähnlicher Qualität erhalten. Die Verteilung erfolgt über die Apotheken. Für die Verteilung sieht § 4 Absatz 1 Satz 1 SchutzmV vor, dass die Anspruchsberechtigten ihr Alter durch „Vorlage des Personalausweises“ nachweisen sollen.

Wie einigen Beschwerden Betroffener entnehmen werden konnte, haben manche Apothekerinnen und Apotheker in diesem Zusammenhang den Ausweis ihrer Kunden gleich kopiert. Dafür existiert keinerlei Berechtigung oder Rechtsgrundlage. Einige Apothekerinnen und Apotheker wollten zudem nur dann eine eigentlich kostenlos abzugebende Schutzmaske aushändigen, wenn die Betroffenen zuvor einen Antrag für eine Kundenkarte ausgefüllt und sich bereit erklärt haben, dass deren Daten (für Werbezwecke) an Dritte übermitteln werden dürfen. Die nach dem Willen des BMG eigentlich kostenlosen Schutzmasken sollten also mit den Daten der Anspruchsberechtigten bezahlt werden.

Der BfDI hat gebeten einzuschreiten und die Apotheken aufzufordern, sich entsprechend der Verordnung zu verhalten. Da der BfDI für Apotheken nicht die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist, hat sie die konkreten Beschwerden an die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern mit dem Hinweis weitergegeben, zu prüfen, ob hier nicht Bußgelder nach der DSGVO zu verhängen ist.

Quelle: BfDI

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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