Was Unternehmen aus dem Lidl-Plus-Urteil lernen können
Viele Handelsunternehmen setzen Apps oder Kundenkarten ein, die Rabatte bieten. Im Gegenzug sammeln sie Daten über das Einkaufsverhalten, Standorte oder Nutzungszeiten. Genau darum geht es beim aktuellen Rechtsstreit rund um die Lidl-Plus-App. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied, dass die App nicht ohne Weiteres als „kostenlos“ beworben werden darf. Der Grund: Nutzer zahlen mit ihren Daten, die für das Unternehmen wirtschaftlich von erheblichem Wert sind. Damit wird deutlich, dass Daten als Gegenleistung gelten können. Das Gericht machte außerdem klar, dass Verbraucher nur dann wirksam einwilligen, wenn sie transparent informiert werden. Der Fall könnte noch vor den Bundesgerichtshof gelangen, was das Thema für alle Unternehmen besonders relevant macht.
Für die Praxis bedeutet das: Auch wenn eine App oder ein Bonusprogramm keinen Preis in Euro hat, ist es nicht automatisch kostenlos. Wer Daten als Währung nutzt, muss seine Informationspflichten aus der DSGVO ernst nehmen. Kunden müssen eindeutig erkennen können, welche Daten erhoben werden, wofür sie genutzt werden und ob die Einwilligung freiwillig ist. Eine versteckte Koppelung von Rabatten und Datenweitergabe kann rechtlich problematisch sein.
Beispiele aus der Praxis zeigen, wie schnell es kritisch wird: Eine Kundenkarte im Handel, die Kaufhistorien speichert, muss diese Datenverarbeitung klar offenlegen. Eine Rabatt-App, die Standortdaten nutzt, darf das nicht in allgemeinen Klauseln verstecken, sondern muss es verständlich erklären. Bonusprogramme im Onlinehandel sollten nicht davon abhängig sein, dass Nutzer unnötig viele persönliche Daten preisgeben.
Unternehmen sind gut beraten, ihre Angebote nach diesem Urteil zu überprüfen. Klare Datenschutzerklärungen, getrennte und widerrufbare Einwilligungen sowie eine ehrliche Kommunikation gegenüber den Kunden helfen, rechtliche Risiken und Imageschäden zu vermeiden.
Quelle: Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart
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