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21.11.2021

Protokoll-/Logdaten kein Auskunftsanspruch

Protokoll-/Logdaten sind vom Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht umfasst

Aus den FAQ der finnischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu Informationssystemen

Nach der gängigen Entscheidungspraxis des Datenschutzbeauftragten stehen Benutzerprotokolldaten im Zusammenhang mit der Zugriffsverwaltung auf personenbezogene Daten einer betroffenen Person und betreffen nicht die betroffene Person selbst. Vielmehr können Benutzerprotokolldaten z.B. die Mitarbeiter betreffen, die die Daten der Person verarbeitet haben. Artikel 15 der Allgemeinen Datenschutzverordnung sieht das Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die sie betreffenden Daten vor. Da sich die Protokolldaten auf die Zugriffsverwaltung und nicht auf die betroffene Person beziehen, über die sie gesammelt werden, hat diese Person aufgrund dieses Auskunftsrechts keinen Anspruch auf die Protokolldaten.

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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