Wie löscht man sein Profil wieder von einem Portal?
Wenn die Rechtsgrundlage für die Registrierung in einem Forum die Einwilligung der betroffenen Person ist, kann sie ihre Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen und die Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO verlangen.
Beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) ging eine Beschwerde ein hinsichtlich der Löschung eines Accounts in einem Forum. Dabei schilderte der Beschwerdeführer, dass der Verantwortliche der Aufforderung zur Löschung seines Accounts nicht nachgekommen ist. Der Beschwerdeführer trug weiterhin vor, dass sein Account für ihn selbst gesperrt wurde. Für Dritte blieb der Account jedoch weiterhin sichtbar und im Forum konnten die Beiträge unter den Benutzernamen des Betroffenen weiter eingesehen werden.
Grundsätzlich gibt Art. 17 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den betroffenen Personen ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche ist im Gegenzug verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn für deren Speicherung keine Rechtsgrundlage bestand oder diese Rechtsgrundlage nicht mehr besteht. Die Rechtsgrundlage besteht etwa dann nicht mehr, wenn eine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten widerrufen wurde, so Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Allerdings besteht dieses Recht auf Löschung unter anderem dann nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
So wandte sich der TLfDI an den Verantwortlichen des Forums und forderte ihn auf, personenbezogene Daten des Beschwerdeführers zu löschen. Der Verantwortliche handelte entsprechend der Aufforderung und löschte personenbezogene Daten des Beschwerdeführers, sodass das Benutzerprofil ferner nicht mehr abrufbar war.
Quelle: LfDI Thüringen
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