Spendenwerbung mit personalisierter Website
Die Verarbeitung des Vor- und Nachnamens zu Werbezwecken für eine personalisierte Website ist nichts, was Betroffene erwarten – insbesondere wenn sie in keiner Beziehung zum Verantwortlichen stehen und keine Informationen zu dieser Datenverarbeitung erhalten haben.
Ende des Jahres 2020 wurde der HmbBfDI durch eine Beschwerde darauf aufmerksam, dass eine Hilfsorganisation Briefwerbung hatte verschicken lassen, in der Links zu personalisierten Websites – unter Nennung eines Vor- und Nachnamens – enthalten waren. Wenn die Werbeadressaten die Seiten aufriefen, wurden sie namentlich auf ein bestehendes Problem angesprochen und es wurden ihnen Vorschläge zu einer möglichen Unterstützung sowohl der Organisation bei der Bekämpfung dieses Problems als auch einer konkreten Person unterbreitet („Ihr Patenkindvorschlag“). Über die persönlichen Websites war außerdem eine direkte Reaktion auf diese Vorschläge möglich („Werde mein Pate!“).
Für die Einrichtung der personalisierten Landingpages der Werbeempfänger hatte die verantwortliche Stelle deren Namen verarbeitet, die sie nicht selbst bei den Betroffenen erhoben, sondern von dem Dienstleister erhalten hatte, von dem die Datensätze der Adressaten stammten. Dazu waren bei Erhebung der Daten keinerlei Hinweise erteilt worden; auch die Briefwerbung enthielt dazu keine Informationen. In dieser wurde allein auf den Adressdienstleister als Verantwortlichen für die Werbesendung und auf die Möglichkeit des Werbewiderspruchs diesem gegenüber hingewiesen. Der HmbBfDI hat die gemeinnützige Organisation aufgefordert, zu dieser besonderen Werbeform und der damit einhergehenden Datenverarbeitung Stellung zu nehmen, insbesondere zu der Frage nach der Rechtsgrundlage für den Betrieb der personalisierten Websites.
Aus der schriftlichen Antwort und im Anschluss daran geführten Gesprächen ergab sich, dass es sich um eine erstmalig in dieser Form durchgeführte Werbeaktion handelte, die so ausgestaltet worden war, um die Rücklaufquote und damit im Ergebnis die Unterstützung für die von der Organisation geförderten Projekte zu erhöhen. Dabei wurden über die Namen der Werbeadressaten hinaus keine weiteren Informationen verarbeitet. Die Webseiten waren nicht indexierbar und konnten nicht über Suchmaschinen gefunden werden, sondern allein über die konkreten – in den Schreiben angegebenen – Links und die richtige Schreibweise der Vor- und Nachnamen. Als Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung berief die Organisation sich auf das berechtigte eigene sowie gemeinnützige Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Hinweise des HmbBfDI darauf, dass Werbeadressaten, die in keinerlei Beziehung zur Hilfsorganisation stehen oder standen und keinerlei Informationen dazu erhalten haben, eine Verwendung ihrer Namen für personalisierte Websites nicht erwarten, führten zu einer Beendigung der Aktion und Löschung der personalisierten Websites.
Der HmbBfDI hat in dieser Sache zu Beginn des Berichtsjahres 2021 eine Verwarnung i. S. d. Art. 58 Abs. 2 lit. b) DSGVO ausgesprochen. Diese hat Bestandskraft erlangt.
Quelle: HmbBfDI
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