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18.04.2021

Paketzustellung in Pandemiezeiten

Zustellung von Paketen unter Pandemiebedingungen

Die Corona-Pandemie hat das Sendungsvolumen im Paketbereich stark erhöht. Mit dem Erfordernis der kontaktlosen Zustellung kollidierten in der Anfangszeit einige Varianten der Übergabedokumentation mit den Vorgaben des Datenschutzes.

Auch die Zustellung von Paketen, deren Volumen durch die Schließungen des Einzelhandels sprunghaft angestiegen war, musste an die gebotenen Abstandsregeln angepasst werden. Zustellungen mit dem Unterschreiben auf dem Handscanner und der zugehörige Austausch des Geräts und des Stifts mussten ersetzt werden. Die Paketdienstleistungsfirmen in Deutschland haben daher im Frühjahr ihre Prozesse angepasst: Statt die Sendungen durch Unterschriften quittieren zu lassen, sollten die Zustellenden fortan beispielsweise die Unterschrift der empfangenden Person auf dem Paket abfotografieren.


Auch für Postdienstleistende gilt: Eine entsprechende Einarbeitung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben beugt Datenschutzverstößen vor.


Mehrere Bürgerinnen und Bürger berichteten, dass neben ihrer Unterschrift auf dem Paket auch ihr Ausweis im Rahmen der Zustellung fotografiert wurde. In Einzelfällen fotografierten Mitarbeitende der Paketdienstleistungsfirmen die empfangenden Person mit ihrem Paket zu Dokumentationszwecken und übertrugen diese Bilder in die firmeneigenen Systeme.

Die gemeldeten Vorfälle wurden in der Regel bei der Sachverhaltsaufklärung von den betreffenden Paketdienstleistungsfirmen bestätigt, selbstverständlich verbunden mit der Bestätigung der Löschung der zu Unrecht erhobenen personenbezogenen Daten. Ausweisfotografien oder Bilder von empfangenden Personen gehen zweifellos weit über das gesetzlich Erlaubte hinaus. Sie zu erheben und zu speichern, stellt einen klaren Verstoß gegen die DSGVO dar.

Quelle: BfDI

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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