Pflichtlektüre für alle Marketiers und Webseitenentwickler. Die neue Orientierungshilfe für Telemedien Stand 2022 ist veröffentlicht. Diese stellt außerdem für uns künftig die Beratungsgrundlage in der Praxis da und kann auch als Anforderungskatalog bei der Beauftragung von Medienagenturen verwendet werden.
Auf ihrer 104. Konferenz hat die Datenschutzkonferenz die geänderte Fassung der Orientierungshilfe (OH) für Anbietende von Telemedien 2021 Version 1.1 beschlossen. Diese wurde nun zusammen mit einem umfassenden Auswertungsbericht veröf-fentlicht.
Zum Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) im Dezember 2021 verabschiedete die DSK die OH Telemedien 2021.
Diese setzt sich ausführlich mit den Anforderungen des neuen Gesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung beim Betrieb von Webseiten auseinander und gibt Webseitenbetreibenden, Anbietenden von Telemedien sowie Nutzenden und Rechtsanwen-denden Hilfestellungen für einen datenschutzkonformen Betrieb ihrer Webseiten. Auf Webseiten und in Apps kommen regelmäßig Technologien zum Einsatz – häufig von Drittdienstleistenden – die es ermöglichen, personenbezogene Daten von Nutzenden zu verschiedenen Zwecken zu verarbeiten. Ein sehr praxisrelevantes Beispiel solcher Technologien sind sogenannte Cookies, die in den Anwendungsbereich des neuen §25 TTDSG fallen.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
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Quelle: DSK