Bei der Aufsichtsbehörde sind mehrere Beschwerden bezüglich eines kostenlosen E-Mail-Kontos beim in Montabaur ansässigen Internetdienstanbieter 1&1 eingegangen. Danach wurde den Personen, ohne dass sie darüber informiert worden waren, regelmäßig ein Newsletter von 1&1 zugesandt. Jenen, die den Newsletter abbestellen wollten, wurde dies von 1&1 verwehrt.
Nach Beratungen mit der Aufsichtsbehörde informiert 1&1 mittlerweile seine Kunden vorab, dass Teil des kostenlosen E-Mail-Kontos ein Newsletter ist. Zum Hintergrund: Aus einem Urteil des EuGH ergibt sich, dass Webmail-Dienste nicht als Telekommunikationsdienste einzuordnen sind. Daher ist die Datenschutzaufsichtsbehörde auch für E-Mail- und andere Over-the-top-Dienste von 1&1 zuständig. Der LfDI hat diese Zuständigkeit und die laufenden Fälle vom BfDI übernommen.
Quelle: LfDI
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