Automatische Newsletter nach Kontoeröffnung
Viele Online-Händler stehen vor der Frage, ob nach der Eröffnung eines Kundenkontos automatisch Newsletter versendet werden dürfen. Die Antwort ist eindeutig: Ohne ausdrückliches Opt-in ist dies unzulässig. Ein aktuelles Urteil des LG Berlin II (29.01.2025, Az. 102 O 61/24) bestätigt, dass versteckte Hinweise in Bestätigungsmails keine wirksame Einwilligung darstellen.
Was war passiert?
Ein Kunde legte in einem Online-Shop ein Konto an und erhielt eine Bestätigungs-Mail. Am Ende dieser Mail stand kleingedruckt, dass seine E-Mail-Adresse auch für Werbung genutzt werde. Eine aktive Zustimmung, etwa über eine Checkbox, hatte er nicht abgegeben. Trotzdem erhielt er mehrere Newsletter. Das Gericht entschied: Diese Praxis verstößt gegen § 7 UWG.
Warum ist das problematisch?
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Keine wirksame Einwilligung: Werbung darf nur bei klarer Zustimmung des Nutzers versendet werden.
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Kein „Opt-out“ erlaubt: Vorausgewählte Kästchen oder versteckte Klauseln sind unwirksam.
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Ausnahme des § 7 Abs. 3 UWG greift nicht: Diese gilt nur, wenn bereits ein Kauf erfolgt ist – nicht bei reiner Kontoeröffnung.
Praxisfolgen für Händler
Für Unternehmen bedeutet das:
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Newsletter-Versand darf nur mit Double-Opt-in erfolgen.
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Bestätigungsmails dürfen keine Werbung enthalten, sondern müssen neutral formuliert sein.
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Kundenzufriedenheitsumfragen oder Auto-Reply-Mails mit Werbeinhalten sind ebenfalls unzulässig.
Beispiel aus der Praxis
Ein Händler, der bei Kontoeröffnung automatisch Newsletter verschickt, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber. Wer dagegen eine separate Newsletter-Checkbox einbaut, die der Kunde bewusst ankreuzen muss, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Handlungsempfehlung
Händler sollten ihre Registrierungs- und Newsletter-Prozesse überprüfen. Wer auf ein sauberes Opt-in setzt, spart sich nicht nur rechtliche Probleme, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden.
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