Datenschutz: Europäische Kommission erlässt neuen Angemessenheitsbeschluss für einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA
Die Europäische Kommission hat heute ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. In dem Beschluss wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten sicher aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, die am Rahmen teilnehmen, ohne dass zusätzliche Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen.
Mit dem Datenschutzrahmen EU-USA werden neue verbindliche Garantien eingeführt, um allen vom Europäischen Gerichtshof geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen; so ist vorgesehen, dass der Zugang von US-Nachrichtendiensten zu EU-Daten auf ein notwendiges und verhältnismäßiges Maß beschränkt ist und ein Gericht zur Datenschutzüberprüfung (Data Protection Review Court, DPRC) geschaffen wird, zu dem Einzelpersonen in der EU Zugang haben. Der neue Rahmen bringt erhebliche Verbesserungen gegenüber dem im Rahmen des Datenschutzschilds bestehenden Mechanismus mit sich. Stellt das Gericht zur Datenschutzüberprüfung beispielsweise fest, dass bei der Datenerhebung gegen die neuen Garantien verstoßen wurde, kann es die Löschung der Daten anordnen. Die neuen Garantien im Bereich des staatlichen Zugriffs auf Daten werden die Pflichten ergänzen, denen US-Unternehmen, die Daten aus der EU einführen, nachkommen müssen.
Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Der neue Datenschutzrahmen EU-USA wird einen sicheren Datenverkehr für die Europäerinnen und Europäer gewährleisten und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bieten. Nach der grundsätzlichen Einigung, die ich im vergangenen Jahr mit Präsident Biden erzielt habe, haben die USA beispiellose Zusagen zur Schaffung des neuen Rahmens gemacht. Heute kommen wir einen wichtigen Schritt dabei voran, den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten zu geben, unsere wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den USA zu vertiefen und gleichzeitig unsere gemeinsamen Werte zu stärken. Der Rahmen zeigt, dass wir durch Zusammenarbeit die komplexesten Fragen angehen können.“
US-Unternehmen können sich dem Datenschutzrahmen EU-USA anschließen, indem sie sich zur Einhaltung detaillierter Datenschutzpflichten verpflichten, darunter beispielsweise die Pflichten, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, und den Fortbestand des Schutzes zu gewährleisten, wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.
Den EU-Bürgerinnen und -Bürgern werden mehrere Rechtsbehelfe offen stehen, falls ihre Daten von US-Unternehmen nicht ordnungsgemäß behandelt werden. Dazu gehören kostenlose unabhängige Streitbeilegungsmechanismen und eine Schiedsstelle.
Darüber hinaus sieht der US-Rechtsrahmen bestimmte Garantien in Bezug auf den Zugang von US-Behörden zu innerhalb des Rahmens übermittelten Daten vor, insbesondere für Datenzugriffe zum Zwecke der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit. Der Zugang zu Daten ist auf das zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendige und verhältnismäßige Maß beschränkt.
Einzelpersonen in der EU werden im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung ihrer Daten durch US-Nachrichtendienste auf ein unabhängiges und unparteiisches Rechtsbehelfsverfahren zurückgreifen können, das auch die Befassung eines neu geschaffenen Gerichts zur Datenschutzüberprüfung einschließt. Dieses Gericht soll etwaige Beschwerden unabhängig untersuchen und beilegen, unter anderem durch die Anordnung verbindlicher Abhilfemaßnahmen.
Die von den Vereinigten Staaten eingeführten Garantien werden zudem den transatlantischen Datenverkehr generell erleichtern, da sie auch für die Übermittlung von Daten unter Verwendung anderer Instrumente wie Standardvertragsklauseln und verbindliche unternehmensinterne Vorschriften gelten.
Nächste Schritte
Die Funktionsweise des Datenschutzrahmens EU-USA soll regelmäßig gemeinsam von der Europäischen Kommission und Vertretern der europäischen Datenschutzbehörden sowie der zuständigen US-Behörden überprüft werden.
Die erste Überprüfung soll binnen eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Angemessenheitsbeschlusses erfolgen, um zu ermitteln, ob alle einschlägigen Elemente vollständig im US-Rechtsrahmen umgesetzt wurden und in der Praxis wirksam funktionieren.
Hintergrund
Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann die Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließen, dass ein Drittland ein „angemessenes Schutzniveau“ bietet, das heißt einen Schutz personenbezogener Daten, der dem in der EU gebotenen Schutz der Sache nach gleichwertig ist. Angemessenheitsbeschlüsse haben zur Folge, dass personenbezogene Daten aus der EU (sowie aus Norwegen, Liechtenstein und Island) in ein Drittland übermittelt werden können, ohne dass es weiterer Schutzmaßnahmen bedarf.
Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union den vorherigen Angemessenheitsbeschluss zum Datenschutzschild EU-USA für ungültig erklärt hatte, nahmen die Europäische Kommission und die US-Regierung Gespräche über einen neuen Rahmen auf, in dem die vom Gerichtshof erhobenen Bedenken angegangen wurden.
Im März 2022 gaben Präsidentin von der Leyen und Präsident Biden bekannt, dass sie im Anschluss an die Verhandlungen zwischen Kommissionsmitglied Reynders und US-Handelsministerin Raimondo eine grundsätzliche Einigung über einen neuen transatlantischen Rahmen für den Datenverkehr erzielt haben. Im Oktober 2022 unterzeichnete Präsident Biden ein einschlägiges Dekret („Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“), das durch Verordnungen des US-Generalstaatsanwalts Garland ergänzt wurde. Mit diesen beiden Instrumenten wurden die von den Vereinigten Staaten im Rahmen dieser grundsätzlichen Einigung eingegangenen Verpflichtungen in US-amerikanisches Recht umgesetzt und die Pflichten der US-amerikanischen Unternehmen innerhalb des Datenschutzrahmens EU‑USA ergänzt.
Ein wesentliches Element des US-Rechtsrahmens, in dem diese Garantien verankert sind, ist das US-Dekret zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten im Bereich Fernmelde- und elektronische Aufklärung („Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“), in dem die vom Gerichtshof der Europäischen Union im „Schrems II“-Urteil vom Juli 2020 angeführten Kritikpunkte aufgegriffen werden.
Der Rahmen wird vom US-Handelsministerium verwaltet und überwacht. Die US-amerikanische Federal Trade Commission wird die Einhaltung der Vorschriften durch US-Unternehmen durchsetzen.
Quelle: Europäische Kommision
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