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03.01.2024

Nachweis einer Einwilligung

Ein Maklerunternehmen hatte im Rahmen der Vermittlung eines Kaufgeschäfts Daten zur Person eines Käufers an verschiedene Versicherungsgesellschaften zwecks Versicherungsangebotserstellung für den Kaufgegenstand weitergegeben. Die Käuferseite erhielt dann in der Folge Versicherungsangebote, woraufhin sie sich nach einiger Zeit bei der Datenschutzbehörde über die Datenübermittlung an die Versicherungsgesellschaften beschwerte. Das Unternehmen erklärte auf unsere Nachfrage, dass es sich um eine übliche Serviceleistung für Käufer handele; da dies Zusatzaufwand für das Unternehmen bedeute, werde sie aber nur auf ausdrücklichen Wunsch erbracht. Die Käuferseite habe mündlich ihr Einverständnis erklärt. Die Käuferseite bestritt eine Einwilligung.

Mit den verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten konnte bei vertretbarem Aufwand der tatsächliche  Sachverhaltsablauf nicht hinreichend sicher aufgeklärt werden. In diesem Fall gilt nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ist eine „Einwilligung“ im Sinne des Artikels 4 Ziffer 11 DSGVO Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eines Betroffenen, so muss im Streitfall die Einwilligungserteilung seitens der datenverarbeitenden Stelle nachgewiesen werden können, Artikel 7 Absatz 1 DSGVO in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht). Das Risiko der Nichterweislichkeit der Erteilung einer Einwilligung trifft also nach den materiell-rechtlichen Regelungen der DSGVO die datenverarbeitende Stelle.

Quelle: LfDI der Freien Hansestadt Bremen

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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