Müssen JVA-Beamte Namensschilder tragen?
Ein Justizvollzugsbeamter wandte sich gegen die Praxis, wonach Strafvollzugsbedienstete an ihrer Dienstkleidung ein Schild mit Bild, Vor- und Zunamen tragen müssen. Bedienstete und deren Familien könnten dadurch von Gefangenen bedroht werden. Gefangene könnten über eine Internetsuche oder Anfragen bei Meldebehörden Erkenntnisse über die Bediensteten und deren Familien sammeln.
Das Justizministerium argumentierte, das Tragen der Schilder sei erforderlich, um Ausbrüche frühzeitig zu verhindern. Es bestehe sonst die Gefahr, dass Gefangene, die es schafften, sich Dienstkleidung zu verschaffen, als Justizvollzugsbedienstete gekleidet die Anstalt verlassen könnten. Nach Abwägung entschied die Aufsichtsbehörde, dass kein Datenschutzverstoß vorliegt.
Die Behörde befürwortet die Bemühungen des Justizministeriums, die Eintragung von melderechtlichen Auskunftssperren weiterhin zu unterstützen.
Quelle: LfDI
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