Werden personenbezogene Informationen mittels mobiler Datenträger versendet, sind diese ausreichend vor unbefugtem Zugriff zu sichern.
Sicherheit der Verarbeitung
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, was auch eine Verschlüsselung der Daten einschließen kann (Art. 32 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Bei der Versendung von USB-Sticks oder CDs kommt es immer wieder zu Verlusten der Datenträger auf dem Postweg, weshalb hier stets eine Verschlüsselung der digitalen Daten zu prüfen ist.
Nicht selten enthalten entsprechende digitale Unterlagen Kontoverbindungsdaten, personenbezogene Fotos oder auch sensible Datenkategorien wie etwa Gesundheitsdaten und biometrische Daten. Zum Schutz der Kundschaft und Geschäftspartner muss das jeweilige Unternehmen dem Schutzbedarf angemessene Sicherungsmaßnahmen treffen, um eine Kenntnisnahme der Daten durch unbefugte Personen auszuschließen.
Quelle: ULD
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