BFH-Urteil: Was Vermieter bei der Weitergabe von Mieterdaten an das Finanzamt beachten müssen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 13. August 2024 (Az. IX R 6/23) klargestellt, dass Finanzämter im Rahmen steuerlicher Überprüfungen von Vermietern die Vorlage von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen verlangen dürfen, ohne dass hierfür die Einwilligung der Mieter erforderlich ist.
Anforderungen für Vermieter:
- Vorlagepflicht: Vermieter sind verpflichtet, auf Anforderung des Finanzamts vollständige Kopien der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen vorzulegen. Dies dient der Überprüfung der deklarierten Mieteinnahmen und geltend gemachten Aufwendungen.
- Datenschutzkonforme Weitergabe: Die Weitergabe personenbezogener Daten der Mieter an das Finanzamt ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zulässig, da sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Vermieters erfolgt. Eine Einwilligung der Mieter ist hierfür nicht erforderlich.
- Zweckänderung: Die Nutzung der Mietvertragsdaten durch das Finanzamt für steuerliche Prüfzwecke stellt eine zulässige Zweckänderung gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO dar.
Handlungsempfehlungen für Vermieter:
- Bereithaltung der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise über Erhaltungsaufwendungen vollständig und aktuell vorliegen, um sie bei Anforderung durch das Finanzamt unverzüglich vorlegen zu können.
- Transparente Kommunikation mit Mietern: Informieren Sie Ihre Mieter darüber, dass im Rahmen steuerlicher Prüfungen eine Weitergabe ihrer Daten an das Finanzamt ohne deren Einwilligung erfolgen kann. Dies fördert das Vertrauen und vermeidet Missverständnisse.
- Datenschutz beachten: Obwohl keine Einwilligung der Mieter erforderlich ist, sollten die Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Stellen Sie sicher, dass die Weitergabe ausschließlich an befugte Stellen erfolgt.
Dieses Urteil stärkt die Position der Finanzbehörden bei der Durchsetzung steuerlicher Pflichten und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Vermietern und Finanzämtern unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
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