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28.05.2020

Messenger-Dienste im Krankenhaus

Aufgrund der im privaten Bereich weitverbreiteten und etablierten Nutzung wird auf Messenger-Dienste zunehmend auch im Gesundheitsbereich zurückgegriffen, häufig verbunden mit der Nutzung eines privaten Endgeräts. Der berufliche oder gewerbliche Einsatz von Messenger-Diensten unterliegt gesetzlichen Datenschutzvorgaben, denen gängige MessengerDienste bislang nicht oder nur bedingt entsprechen.


Insbesondere der vielfach genutzte Dienst WhatsApp führt bei einer geschäftlichen Nutzung zu einer Reihe von Problemen, die einen Einsatz im Krankenhaus weitgehend ausschließen.


Das sieben Seiten umfassende White Paper „Technische Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhausbereich“ der DSK formuliert konkrete funktionale Anforderungen zu den Themen Messenger-Applikation, zur Sicherung der Kommunikation, zur Sicherheit der Endgeräte sowie zur Sicherung der Plattform und des Betriebs.

Quelle: ULD

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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