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24.10.2025

 Lost Places – Patientendaten

Lost Places – Patientendaten in verlassenen Einrichtungen

Was passiert mit Akten, wenn ein Krankenhaus oder Altenheim schließt? Ein Fall aus Norddeutschland zeigt: In einem leerstehenden Altenheim lagen noch Unterlagen mit Mitarbeiter- und Patientendaten. Einbruch und Vandalismus führten dazu, dass Dokumente verstreut wurden – ein vermeidbarer Datenschutzverstoß. Verlassene Gebäude bieten keinen Schutz für sensible Daten. Träger müssen sicherstellen, dass Unterlagen rechtzeitig in gesicherte Archive gebracht oder datenschutzgerecht vernichtet werden. Auch Insolvenzverwalter oder Nachfolgegesellschaften tragen Verantwortung.

Die Datenschutzaufsicht empfiehlt, schon bei Schließungsentscheidungen ein Verfahren für den Umgang mit Altakten festzulegen. Dazu gehören eine Risikoanalyse, Übergabeprotokolle und die Festlegung einer verantwortlichen Person.

Empfehlung: Erstellen Sie bei jeder Standortschließung ein verbindliches Datenschutzkonzept zur Aktenarchivierung. So vermeiden Sie Bußgelder und Imageschäden.

Quellenangabe: Katholische Datenschutzaufsicht Nord

Sind Sie sich sicher, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Gesundheitseinrichtung im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit optimal aufgestellt sind?

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Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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