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25.06.2020

Liste mit Privatpersonen im Internet

Im Rahmen einer Kontrollanregung wurde der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass auf einer Webseite eine Excel-Datei mit ca. 24.000 Adressdatensätzen zum Abruf bereitgestellt wurde. Die Bezeichnung der Excel-Datei ließ den Schluss zu, dass es sich bei den Datensätzen um Personen handeln solle, die einem anderen politischen Lager zugehörig sind.

Die Betreiberin der Webseite machte hingegen deutlich, in Abgrenzung zu den veröffentlichten Namen nebst den Adressangaben eine gänzlich abweichende politische Meinung zu vertreten.

Nach Ermittlung der Domain-Inhaberin wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes die sofortige Löschung der Datei angeordnet.


Was ist zu tun?

Bei Angaben zur politischen Haltung von Personen handelt es sich nach den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts um besonders sensible Daten. Deren Verarbeitung bedarf immer einer spezifischen Rechtsgrundlage. Für die zusätzliche Veröffentlichung von privaten Adressdaten bestand ebenfalls keine Rechtsgrundlage. Entsprechende Daten dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.


Quelle: ULD

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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