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25.12.2023

Kundenkonto Wellness

Die Datenschutzbehörde erhielt unter anderem auch einen Hinweis darauf, dass bereits bei einer einmaligen Tagesnutzung einer Wellnesseinrichtung für den nutzenden Gast ohne Mitgliedsstatus ein Kundenkonto erstellt werde. Mittels eines auszufüllenden Formulars würden zwingend Vor- und Nachname und Geschlecht erfragt sowie ein Personenfoto erbeten, daneben zur Abgabe weiterer Daten (Wohnort, Geburtstag, Telefon, E-Mail-Adresse) gedrängt.

Um den Sachverhalt zu verifizieren und näher aufzuklären, wandte sich die Behörde mit einem Fragenkatalog an das verantwortliche Unternehmen. In Reaktion erhielt sie jedoch die Antwort, dass Tagesgäste nunmehr wieder anonym und ohne Angabe personenbezogener Daten die Einrichtung nutzen könnten. Die Erhebung wurde mit einem Testlauf erklärt; die erhobenen Informationen zu Tagesgästen seien bereits wieder gelöscht.

Die Datenschutzaufsicht nahm dies zur Kenntnis und unterstrich dabei nachdrücklich, dass eine Verarbeitung personenbezogener Echtdaten nur probehalber, also, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, in der Datenschutzgrundverordnung nicht vorgesehen ist.

Quelle: LfDI der Freien Hansestadt Bremen

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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