Das Landgericht Leipzig hat der Mediapool & Friends UG untersagt, Forderungsschreiben an Verbraucher:innen mit deren Fotos zu versehen und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) recht. Zusätzlich erklärte das Gericht mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung für unzulässig, die dem Unternehmen unter anderem die Verarbeitung von Daten über sexuelle Vorlieben der Kunden sowie die Weitergabe persönlicher Daten für Werbezwecke gestatteten.
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