Kreditkartensperre durch Familienangehörigen
Sperrung der Kreditkarte durch Familienangehörigen
Ein Kreditkarteninhaber wollte seinen Hotelaufenthalt mit seiner Kreditkarte bezahlen, dies war aber nicht möglich, da seine Kreditkarte als gestohlen gemeldet war. Er beantragte und erhielt von seiner Bank eine neue Kreditkarte. Obwohl er der Bank mitteilte, dass er seine Kreditkarte nicht als gestohlen gemeldet hatte, untersuchte die Bank den Vorgang nicht. Drei Wochen später musste der Betroffene bei einem Restaurantbesuch feststellen, dass seine Kreditkarte wieder als gestohlen gemeldet war. Er vermutete, dass ein Dritter sich als Inhaber seiner Kreditkarte ausgegeben (Identitätsdiebstahl) und so die Kartensperrung bewirkt habe.
Der Verdacht des Betroffenen bestätigte sich nicht. Nach unserem Auskunftsersuchen ermittelte die Bank, dass in beiden Fällen die Kreditkarte nicht als gestohlen gemeldet worden war. Die Kartensperrung war ohne eine entsprechende Diebstahlsanzeige von einem Mitarbeiter eines technischen Dienstleisters der Bank veranlasst worden. Dieser konnte ermittelt werden. Es handelte sich um einen Angehörigen des Betroffenen, der auf diese Weise einen Familienstreit austragen wollte. Die Bank hat den Mitarbeiter inzwischen entlassen. Da sich die Bank das Verhalten des Mitarbeiters ihres Auftragsverarbeiters zurechnen lassen muss, haben wir die Bank verwarnt. Banken sollten im Übrigen schon bei einer ersten unberechtigten Kreditkartensperrung den Sachverhalt ermitteln.
Rechtswidrige Eingriffe in Banksysteme drohen nicht nur durch Angriffe von außen, sondern auch von innen.
Quelle: BInBDI
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks