24.09.2020
Zurück zur Übersicht
24.09.2020
Krankenhaus: Patientenauskunft kostenlos
Eine Patientin ist in der Annahme, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und fordert die Herausgabe aller Daten durch die Klinik. Das Krankenhaus verweigert die kostenlose Übermittlung.
Der Klägerin steht der Auskunftsanspruch im geltend gemachten Umfang nach Art 15 Abs. 3 DSGVO zu. Der Klägerin steht als Patientin neben der spezialgesetzlichen Regelung des § 630g BGB auch ein Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber der Beklagten zu. Der Anwendungsbereich der DGSVO ist bei der Speicherung im Rahmen der Gesundheitsbehandlung erhobenen Daten erfüllt.
Das Landgericht Dresden hat das Krankenhaus verurteilt, der Klägerin eine unentgeltliche Auskunft über die Klägerin bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten durch Übermittlung der vollständigen Behandlungsdokumentationen im pdf-Format für den Behandlungszeitraum zu erteilen.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks