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24.09.2020

Krankenhaus: Patientenauskunft kostenlos

Eine Patientin ist in der Annahme, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und fordert die Herausgabe aller Daten durch die Klinik. Das Krankenhaus verweigert die kostenlose Übermittlung.


Der Klägerin steht der Auskunftsanspruch im geltend gemachten Umfang nach Art 15 Abs. 3 DSGVO zu. Der Klägerin steht als Patientin neben der spezialgesetzlichen Regelung des § 630g BGB auch ein Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber der Beklagten zu. Der Anwendungsbereich der DGSVO ist bei der Speicherung im Rahmen der Gesundheitsbehandlung erhobenen Daten erfüllt.


Das Landgericht Dresden hat das Krankenhaus verurteilt, der Klägerin eine unentgeltliche Auskunft über die Klägerin bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten durch Übermittlung der vollständigen Behandlungsdokumentationen im pdf-Format für den Behandlungszeitraum  zu erteilen.

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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