Unberechtigte Einsichtnahme in fremde Konten
Der berufsbedingte Zugang zu Datenbanken verleitet manchmal einzelne Bankmitarbeiter*innen zum unberechtigten Abruf. Hier bedarf es daher fortlaufender Sensibilisierung.
Eine Auszubildende der Sparkasse hat unberechtigterweise Zugriff auf die Kundendaten ihres ehemaligen Freundes sowie dessen Cousins genommen. Nach Kenntnis dieser Vorwürfe durch die Betroffenen hat die Sparkasse mit Hilfe der Revision Ermittlungen aufgenommen. Die Auszubildende wurde zu den Zugriffen befragt. Sie befürchtete, dass ihr ehemaliger Freund wegen ihres privaten Konflikts mit ihm und wegen seines kulturellen Hintergrunds eine größere Summe Bargeld vom Konto abheben wollte, um jemanden zu beauftragen, ihr Gewalt anzutun. Eine Datenweitergabe an Dritte ist nicht erfolgt. Der Auszubildenden wurde von der Bank gekündigt. Zusätzlich zum Verlust des Ausbildungsplatzes erhielt sie von der Datenschutzaufsichtsbehörde eine strenge Verwarnung.
Mitarbeiter*innen müssen sich stets bewusst sein, dass sie nur aufgrund von berufsbedingten Anlässen von den ihnen eingeräumten Möglichkeiten eines Datenbankzugriffs Gebrauch machen dürfen. Eine Zuwiderhandlung ist kein Kavaliersdelikt.
Quelle: LDI NRW
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