Schwedisches Berufungsgericht bestätigt Bußgeld für Klarna
Klarna muss ein Bußgeld in Höhe von 7,5 Mio. SEK zahlen, da Datenschutzinformationen nicht den Anforderungen der EU-Datenschutzverordnung entsprachen.
Die Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen bestehen darin, dass Klarna den betroffenen Personen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stellt, beispielsweise darüber, wie personenbezogene Daten gespeichert werden, und dass die Informationen schwer zugänglich oder unklar sind.
– Das Berufungsgericht hält eine Strafgebühr in Höhe von 7,5 Mio. SEK für gerechtfertigt, da sie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Das Berufungsgericht trifft damit die gleiche Einschätzung wie die schwedische Datenschutzbehörde, sagt Peder Liljeqvist, Anwalt am Berufungsgericht. Das Berufungsgericht ändert damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die Sanktionsgebühr 6 Mio. SEK betragen würde.
Quelle: Berufungsgericht Stockholm
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