Kinderfotos verloren – wann Eltern informiert werden müssen
Nach einem Einbruch in einer Kita waren Kinderfotos verschwunden. Manche Einrichtungen verzichteten auf die Benachrichtigung der Eltern – ein Fehler.
Laut Datenschutzaufsicht besteht bei Verlust unverschlüsselter Datenträger mit Kinderfotos immer eine Meldepflicht, da ein hohes Risiko für die Rechte der Kinder besteht.
Kinderfotos sind besonders schützenswert. Sie können missbraucht werden oder in falsche Hände geraten. Einrichtungen sollten solche Daten daher nur verschlüsselt speichern und regelmäßig auf sicheren Servern sichern.
Unsere Empfehlung: Bewahren Sie Fotos nur auf verschlüsselten Systemen oder in verschlossenen Ablagen auf und informieren Sie Eltern unverzüglich bei Verlust.
Quellenangabe: Katholische Datenschutzaufsicht Nord
Sind Sie sich sicher, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit richtig aufgestellt ist, so wie es der geschilderte Fall nahelegt?
Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.
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